Liebe Vereinsmitglieder,
die aktuelle Corona-Schutzverordnung wurde geändert, es gibt Erleichterungen.
Ab sofort gilt bei uns auf Basis der neuen Coronaschutzverordnung:
Alle (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) unvollständig Geimpften benötigen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Coronaschnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alten PCR-Test.
Für Schwimmkurse sind offizielle negative Tests nötig.
Wir appellieren aber an alle, lasst Euch und Eure Kinder regelmäßig testen.
Bei den klassischen Coronasymptomen dürfen die Schwimmbäder nicht betreten werden.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand