Coronaschutzverordnung

Liebe Vereinsmitglieder,

die aktuelle Corona-Schutzverordnung wurde geändert.

Ab sofort gilt bei uns auf Basis der neuen Coronaschutzverordnung:

Maskenpflicht bis zum Erreichen der Schwimmhalle!

Für Schwimmkurse sind offizielle negative Tests nötig!

Wir appellieren aber an alle, lasst Euch und Eure Kinder auch als Geimpfte regelmäßig testen. Ihr schützt Euch und die Ãœbungsleiter:innen  dadurch und sorgt  damit auch, dass der Trainingsbetrieb aufrecht gehalten werden kann.

Bei den klassischen Coronasymptomen dürfen die Schwimmbäder nicht betreten werden.

Viele Grüße

Euer Vorstand

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