2G im Schwimmbad

Liebe Sportler:innen,

laut CoronaSchVO haben nur noch vollständig geimpfte bzw. genesene Personen Zutritt zu unseren Übungsstunden, ausgenommen davon:

Kinder bis einschließlich des 15. Lebensjahres, diese müssen einen Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test.

Da die Nachweise  von uns kontrolliert werden müssen kommt bitte pünktlich zur Halle.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand

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