Testzertifikat

Liebe SchwimmerInnen und Eltern,

auch mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung haben wir uns dazu entschlossen, weiter an den bekannten Regeln festzuhalten. Wir bestehen bei allen (Kursteilnehmer, Trainingsteilnehmer usw.) auf Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten Test. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Genesenen und vollständig Geimpften. Bitte entsprechende aktuelle Tests, Impfausweis oder Bescheinigung über eine Genesung vorhalten. Wir weisen darauf hin, dass wir nur schriftliche Negativ-Bescheinigungen von Schulen/Kindergärten und natürlich auch offiziellen Teststellen akzeptieren. Ein Schülerausweis ist für uns dabei keine ausreichende Bescheinigung. Diese Vorgehensweise dient dem Schutz aller.

Danke für Euer Verständnis.

Euer Vorstand

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